Willkommen auf dem Blog von Marcus K. Reif | Meine Arbeit gibt Ihnen Zeit fรผr Ihre!

Corona hat die meisten Unternehmen kalt erwischt. Nach einer Dekade der Prosperitรคt und bester Unternehmenszahlen gab es zwar eine leichte Eintrรผbung, was die Geschรคftsaussichten anging, aber ein stabiles Wachstum war doch Teil jeder mittelfristigen Geschรคftsplanung. Und nun bricht innerhalb von Tagen alles in sich zusammen. Man kann diese Entwicklung gut im DAX ablesen. Noch vor wenigen Tagen stand der DAX vor einem Rekordhoch von 14.000 Punkten, kรคmpft er aktuell um die Schwelle von 8.700 Punkten. Ein Verlust von fast 40 %.

Die Geschรคfte sind flรคchendeckend eingebrochen. Die Firmen machen sich nun krisenfest. Wenn innerhalb von Tagen die Auslastung aus einer Hochphase in niedrige Regionen fรคllt, wird das schnell zum Problem fรผr das Fortbestehen des Unternehmens. Die Kosten laufen weiterhin auf, die Liquiditรคt wird kritisch. Die Personalabteilungen mรผssen sich exakt mit dieser Situation auseinander setzen. Ein gutes Instrument ist die Kurzarbeit und das daraus folgende Kurzarbeitergeld.

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Mรคrz 2020, einstimmig einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen fรผr das Kurzarbeitergeld (19/17893) angenommen. Die Bundesregierung hat รผber die Arbeitsagenturen angeordnet, dass bei durch das Coronavirus verursachte Arbeitsausfรคlle ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) gewรคhrt werden kann. Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfรคlle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfรคllen kommt, kรถnnen betroffene Beschรคftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung fรผr den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die รผblichen Arbeitszeiten vorรผbergehend wesentlich verringert sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche SchutzmaรŸnahmen dafรผr sorgen, dass der Betrieb vorrรผbergehend geschlossen wird. Mehr Infos dazu hier: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus.

Kurzarbeit ist die vorรผbergehende Verkรผrzung der betriebsรผblichen Arbeitszeit fรผr eine zeitlich befristete Periode von derzeit maximal einem Jahr. Der Zweck ist die Reduzierung der Personalkosten, um dem Unternehmen die wirtschaftlichen Belastungen ein Stรผck weit zu erleichtern. Der Arbeitnehmer wird von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit, verliert in dieser Hรถhe aber auch seinen Vergรผtungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Verdienstausfall des Arbeitnehmers wird durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Fรผr Arbeitnehmer mit Kindern 67 % der Nettoentgeltdifferenz und fรผr Arbeitnehmer ohne Kinder 60 % der Nettoentgeltdifferenz.

  • Senkung der KUG-Schwelle: KUG wenn bereits 10 % anstelle von 30 % der Arbeitnehmer eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind. Also 10 % der Mitarbeiter mรผssen einen tatsรคchlichen Arbeitsausfalls von mindestens 10 % haben (im Unternehmen, aber auch in einem Bereich oder Abteilung)
  • keine Sozialversicherungsbeitrรคge auf das KUG fรผr Arbeitgeber
  • Wegfall des Arbeitszeitkonto-Plus vor Antrag auf KUG
  • nun auch Zeitarbeitsunternehmen KUG-fรคhig

Achten Sie darauf, dass Kurzarbeitergeld mitbestimmungspflichtig ist. Sie mรผssen dies mit der Arbeitnehmervertretung oder allen Arbeitnehmern vereinbaren, diese Vereinbarung ist dem Antrag auf KUG beizufรผgen. Das Kurzarbeitergeld wird in dem Monat genehmigt, in dem es beantragt wurde. Also heute schon rรผckwirkend zum 01.03.2020.

#HR im #Krisenmodus: Kurzarbeitergeld. u003cstrongu003eCorona hat die meisten Unternehmen kalt erwischt. u003c/strongu003eAuslastungsschwankungen in der Workforce mit #Kurzarbeit ausgleichen Share on X

Antrag online stellen

Betriebe kรถnnen die Kurzarbeit online anzeigen. Hat die zustรคndige Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfรผllt, kann es Kurzarbeitergeld ebenfalls online beantragen.

Weitere Informationen und die Links zur Online-Anzeige beziehungsweise zum Online-Antrag finden Sie auf der Seite Kurzarbeitergeld โ€“ Informationen fรผr Arbeitgeber. Im Merkblatt โ€žKurzarbeitโ€œ sind zudem alle Informationen zusammengefasst. AuรŸerdem finden Sie hier eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes und eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) fรผr Geringverdiener.

Viel Erfolg bei der Bewรคltigung der Krise!

Beste GrรผรŸe

Ihr Marcus K. Reif

Pin It on Pinterest

Share This
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner