Heutzutage ist es kaum möglich, die Belegschaft konstant auf die betrieblichen Erfordernisse hin anzupassen. Zum einen sind die Absatzmärkte viel zu volatil, zum anderen sind die Wünsche der vielen Generationen im Unternehmen kaum noch mit einer monothematischen Arbeitszeitmethodik zu regeln. Die vielen unterschiedlichen Wünsche nach mehr Flexibilität der Arbeitszeit, nach punktueller Arbeit von zu Hause (Homeoffice), nach guter Balance zwischen Arbeit und Freizeit sowie zu guter letzt eine individuell passende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen dafür, dass gängige Konzepte zur Regelung von Arbeitszeit nicht mehr ausreichend sind.
Ein wichtiger Trend nimmt weiterhin Züge an – die Gig-Economy. Immer mehr, insbesondere jüngere Arbeitskräfte haben einen verstärkten Wunsch nach freier Zeiteinteilung und eigenverantwortlicher Arbeit. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nur noch für projektcharakterliche Tätigkeiten zur Verfügung. Sie wünschen sich Autonomie und Selbstbestimmung, entscheiden sich somit für bestimmte und zeitlich abgrenzbare Aufgaben. Wir Personaler kennen die Arbeit bei Belastungsspitzen, besonderen Projekten oder zur fallweisen Kompetenzerweiterung mit Freelancern und Zeitarbeitskräften. Seit Jahren schon kennen wir das Organisieren der Arbeit in dem Mehrklang aus Festangestellten auf der einen Seite und den flexibel angestellten externen Kräften auf der anderen. Doch wie sind diese Mitarbeitergruppen eigentlich geregelt?
Seit der Novelle der Arbeitnehmerüberlassung im Jahr 2017 steht nun auch die Sorge der verdeckten Arbeitnehmerüberlassungim Brennpunkt der arbeitsrechtlichen und rechtspolitischen Diskussion. Gemeint sind Fälle, in denen objektiv Arbeitnehmerüberlassungvorliegt, die beteiligten Unternehmen ihre Rechtsbeziehung aber als „Werkvertrag“ oder „Dienstvertrag“ bezeichnen, also typische Formen des Freelancings. Auch die Sorge der Scheinselbständigkeit ist vorhanden bei Freelancern, die häufig oder über einen längeren Zeitraum hinweg im Unternehmen beschäftigt sind.
Die Gesetzgebung agiert aus der Sorge, dass Betriebe durch Schlechterstellung der nicht fest angestellten Populationen diese Gruppen benachteiligen. Die Realität zeigt aber, dass es einen Trend hin zur Gig-Economy gibt. Die Gig-Economy (von englisch: Gig für Auftritt), so steht es auf Wikipedia, bezeichnet einen Teil des Arbeitsmarktes, bei dem kleine Aufträge kurzfristig an unabhängige Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden. Dabei dient häufig eine Onlineplattform als Mittler zwischen Kunde und Auftragnehmer, die Rahmenbedingungen setzt und deren Betreiber eine Provision einbehält.
Meist bringen die Auftragnehmer neben ihrer Arbeitskraft auch andere Ressourcen wie Fahrzeuge oder Mobiltelefone ein, ohne die eine Dienstleistung nicht erbracht werden kann. Bekannte Beispiele für die Gig Economy sind Plattformen, wie Uber (Fahrer für Personenbeförderung), Deliveroo und Foodora (Fahrradkuriere für Essenslieferung) oder MyHammer (Handwerkerdienstleistungen). Auch für Putzkräfte gibt es Plattformen im Bereich der Gig Economy, ebenso wie für Designer, Übersetzer oder Texter.
Dieser Wirtschaftsbereich wird über die nächsten Jahre schnell wachsen. Und das hat weniger mit der Substitution bestehender Mitarbeitergruppen zu tun, sondern eher mit dem Management der sehr volatilen Geschäfte der Unternehmen. Auslastung der vorhandenen Mitarbeiter ist dabei ebenso wichtig, wie der Produktivitäts- und Qualitätsgedanke bei anstehenden Projekten.
Die Plattformökonomie am Beispiel der Gig-Economy mit ihren ambivalenten Effekten auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt gerät zunehmend in den Blickpunkt. Die Potenziale und Risiken algorithmisch strukturierter Plattformen in der Koordination ortsgebundener Erwerbsarbeit nehmen einen zunehmend wachsenden Raum in der Ausgestaltung der Workforce-Steuerung ein. Die allgemeinen Organisationsprinzipien und Funktionsweisen onlinezentrierter Plattformunternehmen zeigen Dynamiken und Chancen plattformbasierter Arbeitskoordination in der On-Demand bzw. Gig Economy. Bei der plattformbasierten Koordination von Arbeits- und Transaktionsprozessen agieren unter dem affirmativen Schlagwort ‚Sharing Economy‘ und stoßen eine „dritte industrielle Revolution“ an, die das Potenzial haben, eingespielte ökonomische Strukturen und Ressourcenverteilungen aufzulösen sowie die Arbeits- und Wirtschaftswelt auf diese Weise nachhaltig zu verändern.
Gig-Working
Wie Musiker werden die Lebenskünstler der Zukunft ihre Arbeit selbstbestimmt gestalten. Sie wünschen sich die volle Kontrolle über Zeiteinteilung und Aufgaben. Gig-Working hat das Potenzial, die klassische Nine-to-five-Tätigkeit langfristig abzulösen. Was feststeht: In 15 Jahren wird es mehr Jobbörsen geben, auf denen Arbeit minutenweise angenommen wird, und freischaffende Projektarbeit zum neuen Standard. Heute arbeiten von den mehr als 15 Millionen XING Mitgliedern bereits 930.000 freiberuflich, der Langfristtrend ist deutlich erkennbar. Aktuell zögern die XING Mitglieder aber noch: Von den Befragten, die angestellt sind, wünscht sich nur knapp jeder Fünfte (18 Prozent), dass er in 15 Jahren überwiegend projektbasiert oder als Freelancer arbeiten wird. Die größten Motivationstreiber, sich als Freelancer zu betätigen, sind flexible Lebensgestaltung (83 Prozent) und die Arbeit an interessanten Themen (70 Prozent).
Quelle: Xing.com, New Work Trendbook: “Die 15 wichtigsten Trends zur Arbeitswelt der Zukunft“. Von Professor Peter Wippermann und XING
Für den Queb-Bundesverband ist diese Entwicklung so nachhaltig, dass wir uns damit inhaltlich, strategisch und regulatorisch auseinander setzen werden. Geleitet von der Frage, wie solche flexiblen Arbeitsmodelle für die modernen Wissensarbeiter künftig geregelt werden. Wie schaffen wir Rahmenbedingungen und Offenheit für die Arbeit der Gig-Economy? Wie gehen wir mit interner und externer Workforce regulatorisch um? Wie sichern wir solche flexiblen Arbeitsformen ab?
Hierzu gab es bereits ein Brainstorming des Queb e. V. mit Unternehmensvertretern der führenden deutschen Arbeitgebern, welches wir im Januar fortsetzen werden. Also mehr dazu gerne auf www.queb.org Ende Januar/Anfang Februar!
Beste Grüße
Ihr Marcus Reif
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