Eine interessante Entwicklung, die der Verwaltungsgerichtshof in Kassel da gestern vollzogen hat. Aber mal der Reihe nach. Im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens mit der reinen Landebahn Nordwest sowie dem Terminal 3 hatte das Land Hessen damals unter Berücksichtigung der Urteile zu anderen Flughäfen, zum Beispiel Berlin Schönefeld, das Nachtflugverbot gekippt und 17 Ausnahmen zugelassen. Aus juristischer Sicht könnte man sogar Verständnis dafür aufbringen, aus moralischer natürlich nicht. Das Nachtflugverbot war Ergebnis der Mediation und bei Fraport, den Fluggesellschaften, den Anrainern und dem Land sakrosankt – zwar zähneknirschend, aber eben akzeptiert.
Das Land Hessen hatte eine “Neuregelung” der Nachtflüge gefordert. Viele sahen darin eine Rechtsauffassung, dass die Ausnahmen abgelehnt und der Lärmschutz und die Nachtruhe ein höheres Gewicht bekommen sollten. Gegen diese Entscheidung hatte das Land Hessen unter dem Protest der Opposition Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die artikulierte Absicht war, um zweifelsfrei Rechtssicherheit und damit Unangreifbarkeit der Planfeststellung und Betriebsgenehmigung erzielen könnte. Wie oben geschrieben, juristisch verständlich, moralisch nicht.
Nun gestand gestern der 11. Senat des obersten hessischen Verwaltungsgerichts, dem VGH in Kassel, den Klagen der Städte Offenbach und Rüsselsheim eine “aufschiebende Wirkung” zu. Dies bedeutet, das bis zur Behandlung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – vermutlich im Frühjahr 2012 – das absolute Nachtflugverbot in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr in Kraft gesetzt wird, bis endgültig über ein absolutes Nachtflugverbot entschieden wird. In ihrer Entscheidung ließen die Richter erkennen, dass die Anwohner mit ihrer Klage für ein absolutes Nachtflugverbot in Leipzig Aussicht auf Erfolg hätten.
Das ist eine sehr gute Nachricht für meine Heimatstadt Flörsheim am Main und alle anderen Anrainer, die Belastungen durch den Flughafen erfahren. Für die CDU Flörsheim am Main sowie die CDU-Fraktion erklärte ich: “Ich appelliere an die Landesregierung, die nun vom 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zugestandene Einhaltung der Ergebnisse der Mediation – der absoluten Nachtruhe von 23:00 bis 5:00 Uhr – zu beherzigen. Inständig fordern wir die Landesregierung auf, bei der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Auffassung der Kollegen in Kassel zu akzeptieren und nicht mehr daran zu rütteln.”
Der VGH Kassel sprach in seinem Urteil vom 21. August 2009 davon, dass die im Planfeststellungsbeschluss genannten Ausnahmen von 17 Nachtflügen „wegen Verstoßes gegen das Abwägungsverbot“ fehlerhaft sind. Das Gericht wies den zuständigen Verkehrsminister Dieter Poch, FDP, zu einer “Neubescheidung” des Planfeststellungsbeschlusses ohne Nachtflüge an. Posch hingegen legte Revision dagegen ein. Dieses Verfahren ist anhängig.
Beste Grüße
Marcus Reif