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Da wird seit Tagen die Zeitungen, Radio- und TV-Nachrichtensendungen hoch und runter diskutiert, ob Bundesminister Schäuble eine CD mit Daten von Steuersündern für 2,5 Mio. Euro kaufen darf. Angeblich sind das 1.500 Adressen von Steuersündern, die ein Konto in der Schweiz haben. Ebenfalls angeblich sind diese Daten aus dem Hause der HSBC-Bank, andere Zeitungen berichten, sie kämen von der schweizer UBS-Bank. Die Frage ist allerdings nicht, ob Bundesminister Schäuble die CD kaufen soll oder nicht, wie nun von allerlei Politikern gefordert wird, sondern ob eine Regierung konkludent illegal handelt, wenn sie illegal beschaffte Daten erwirbt. Natürlich dienen die Daten dem Fiskus, um Steuersünder zu überführen. Das ist nicht die Frage.

Laut Zeitungsberichten übergab der Mann den Steuerfahndern Stichprobenmaterial. Die überprüften fünf Fälle hätten ergeben, dass eine Steuernachzahlung in Höhe von jeweils einer halben Million Euro fällig wäre. Die Ermittler schätzten, dass die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen könnten.

CDU-Fraktionschef Volker Kauder sagte dazu: “Wenn der Staat für aus Verbrechen erlangte Daten Geld zahle, sei das Risiko groß, dass er damit zu weiteren Straftaten ermuntere”. Das ist faktisch so und sollte berücksichtigt werden. Der Staat würde sich durch den Ankauf erpressbar machen. Und obendrein macht er sich der Hehlerei schuldig.

Das alles kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einnahmen durch die Überführung der Steuersünder dem Staat gut stehen würden. Ein Aufruf im Sinne von “wir haben bald die Daten, bitte in den nächsten zwei Wochen eine Selbstanzeige machen” könnte nicht schaden.

Also die Entscheidung, die politisch nun zu treffen ist, darf mehr abwägen als das Wetzen der Messer über die vermutlich 1.500 Steuersünder.

Beste Grüße

Marcus Reif

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