- Funk- und Radarmessungen
- Kapazitätsengpässe durch Gewitter oder Rückenwindkomponente bei RWY 18
- temporäre IT-Störung
- Vermessungsflüge
- medizinische Hilfsflüge oder
- medizinische Notfälle
Bei der Kreistagssitzung des Main-Taunus-Kreises am vergangenen Montag stand ein Antrag zu den überraschend hohen Zahlen der Ausnahmegenehmigungen durch das Hessische Wirtschaftsministerium für Starts und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr auf der Tagesordnung. Für die CDU-Fraktion sprach ich zu dem Antrag.
Ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU, SPD, Grüne, FDP und FwG wurde in den Fachausschuss zur Beratung verwiesen. Dort sollen auch Vertreter der Landesregierung sowie der Deutschen Flugsicherung Gelegenheit bekommen, ihre Ausnahmen zu erläutern und weitere Hintergründe mit den Kreistagsabgeordneten zu teilen. Für den Kreistag steht an oberster Stelle, dass die Ausnahmen vom Nachtflugverbot äußerst restriktiv genehmigt werden. Zweifelsohne gibt es einen Ermessensspielraum, der ausweislich der vorliegenden Zahlen die Frage aufwirft, wie wohlwollend dieser für die Ausnahmegenehmigungen genutzt wurde.
Die genehmigten Ausnahmen gruppieren sich in die folgenden Bereiche:
