Man. Kaum bin ich zwei Jahre von der 40 entfernt, mache ich mir schon Gedanken darüber, was man im Leben unbedingt gemacht haben muss. Für mich war es seit frühester Jugend völlig normal, in Vereinen engagiert zu sein. Ob es der Fußball- oder Handball-Verein war, die Freiwillige Feuerwehr oder der Traditionsverein. Ja, sogar der Eintracht-Frankfurt-Fanklub gibt einem sehr viel schöne Zeit. Ist ein gutes Gefühl, wenn man ein strukturiertes Hobby hat. Nun ist es die Politik, die wesentliche Teile meiner Freizeit ausfüllt.
Also. Der erste Bericht aus der Serie “was man im Leben gemacht haben muss” beschreibt die …
Gründung eines Vereins
In Deutschland gibt es über 600.000 Vereine. Fast ohne Ausnahme sind dies so genannte Idealvereine, also Vereine, die keinen direkten wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Natürlich muss dieser wirtschaftlich handeln, allerdings steht z. B bei einem Fußballverein der Sport und die sportliche Tätigkeit als “ideal” an erster Stelle. Man bezeichnet dies als nachrangige wirtschaftliche Betätigung.
Die Gründung eines Vereins und die Tätigkeit eines Vereins sind gesetzlich geregelt. Das macht das Ganze auch so spannend. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Zivilrecht “Vereinsrecht” in den Paragraphen §§ 21 bis 79. Das oft als “Vereinsgesetz” bezeichnete “Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts” (VereinG) ist öffentliches Recht und regelt die Vereinigungsfreiheit und das Verbot von Vereinigungen.
Der Weg zu einem eingetragenen Verein ist nachfolgend kurz beschrieben:
- man braucht eine Satzung
- diese muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und genehmigt werden (ein Rechtspfleger beim Amtsgericht hilft sicherlich gerne dabei)
- brauchen Sie für Ihren Verein eine Gemeinnützigkeit? Falls ja, wenden Sie sich im Vorfeld an das zuständige Finanzamt
- erstellen Sie eine Liste an potenziellen Mitgliedern. Diese laden Sie zu einer Gründungsversammlung ein. Bei der Einladung – hier gibt es Formvorschriften – ist der Entwurf der Satzung beizufügen
- die Einladung muss verschiedene Form-Tagesordnungspunkte enthalten. Wichtig hierbei ist der Punkt “Beratung und Beschlussfassung zur Satzung”
- für eine korrekte Gründung eines Vereins benötigen Sie mindestens sieben Gründungsmitglieder
- für die Sitzung erstellen Sie einen Ablaufplan, an dem Sie sich orientieren
- zu dieser Gründungsversammlung wird ein Gründungsprotokoll erstellt
- erstellen Sie eine Anwesenheitsliste mit vollständigen personenbezogenen Angaben (Vorname, Name, Anschrift und Unterschrift)
- mit dem Beschluss einer durchaus änderbaren Satzung ist die allgemeine Empfehlung, dass Sie beschließen und protokollieren, eventuelle Beanstandungen redaktioneller Art vom Vorstand zu beheben werden sind
- auf der Satzungsurschrift müssen alle Gründungsmitglieder unterschreiben
- wählen Sie einen Vorstand und bestimmen Sie, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel sind die der erste und zweite Vorsitzende
- mit dem Gründungsprotokoll – dieses ist die Urkunde über die Gründung des Vereins und die Bestellung des Vorstands – gehen die nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zum Notar und beantragen die Eintragung des Vereins im Vereinsregister
- falls Sie gemeinnützig sein wollen, informieren Sie mit einer Kopie Ihrer Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht das Finanzamt
- mit der Eintragung in das Vereinsregister ist der Verein ein “eingetragener Verein” und muss den Zusatz e. V. führen
Zwei Vereine, bei denen ich die Gründung begleitete, sind aktiv, fidel und engagiert. Auch ein schönes Gefühl:
[content_box color=”green”]Kerbeborsch 6091 Weilbach e. V.
Ein Traditionsverein, der seit 1996 aktiv ist, seit 2001 als eingetragener Verein. Informationen finden Sie unter www.kerbeborsch.de[/content_box]
[content_box color=”blue”]Eintracht Frankfurt Fanklub Fuchselöcher Weilbach e. V.
Ein junger, aber sehr aktiver Fanklub der Frankfurter Eintracht. Informationen und Wissenswertes unter www.fuchseloecher.de[/content_box]
Beste Grüße
Marcus Reif
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