Lebenslange Arbeitgebertreue gehört der Vergangenheit an. Heute ist ein normales Maß an Fluktuation der gelebte Alltag. Beispielsweise liegt die Fluktuationsrate in der Branche Finanz- und Versicherungsdienstleistungen bei 16,7 % (Quelle: Haufe.de, Mitarbeiterfluktuation in Deutschland steigt). Eine Kündigung sollte nicht nur gut überlegt, sondern auch wirksam sein. Dazu gehört das formal korrekte Kündigungsschreiben, aber auch das Wissen, wie man die Kündigungsfrist richtig berechnet. Kündigungsfristen werden erst dann zum strittigen Thema, wenn eine berufliche Trennung bevorsteht und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer eine unterschiedliche Auslegung des Austrittsdatums haben.
Was ist eine Kündigung?
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die der Schriftform bedarf. Schriftform ist weiterhin ein Stück bedrucktes oder beschriebenes Papier mit der handschriftlichen Unterschrift drauf. Kündigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp, Fax oder mündlich haben formal keine Wirksamkeit. Das Schließen von Arbeitsverträgen ist allerdings mündlich durchaus möglich und wirksam.
Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden. Eine Kündigungsfrist müssen die Vertragsparteien nur bei ordentlichen Kündigungen einhalten – eine außerordentliche fristlose Kündigung kennt keine Kündigungsfrist.
Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben (§ 622 BGB). Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung. Sie wird im BGB auch Mindestfrist genannt und kann vertraglich auch gestreckt werden. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. (§ 622 VI BGB).
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Üblicherweise wird in Arbeitsverträgen eine vertragliche Kündigungsfrist vereinbart. Diese bestimmte Frist ist wirksam, so lange sie den Arbeitnehmer nicht schlechter stellt als die gesetzlichen Fristen es täten. Sofern im Arbeitsvertrag keine explizite Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB (§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen). Eine weitere Ausnahme sind Tarifverträge. Ist Ihr Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, gelten die dort vereinbarten Fristen, sofern nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sobald sie länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt sind (§ 622 BGB). In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen.
Hier die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Arbeitsverhältnis | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Kündigungsfrist als Arbeitnehmer
Die Berechnungsgrundlage für die Kündigungsfrist ist immer das Datum, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht – nicht das Datum Ihres Kündigungsschreibens. Deshalb ist es angeraten, dass Sie sich den Eingang Ihrer Kündigung mit Datum bestätigen lassen. Eine kurze Unterschrift auf der Kopie mit Datum reicht, passend wäre ein Mitarbeiter der Personalabteilung oder Ihr Vorgesetzter.
Dieser Tag des Eingangs der Kündigung zählt aber selbst noch nicht mit in die Berechnung der Kündigungsfrist (§ 187 ff. BGB). Die Zeitspanne beginnt also erst am darauffolgenden Tag zu laufen. Sonn- und Feiertage werden dabei wie ganz normale Arbeitstage mitgezählt.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist faktisch?
Kündigungsfrist | Kündigung eingereicht am … | Kündigung wirksam zum … |
---|---|---|
1 Monat zum Monatsende | 15.04.2022 | 31.05.2022 |
6 Wochen zum Quartalsende | 01.04.2022 | 30.06.2022 |
3 Monate zum Monatsende | 23.05.2022 | 31.08.2022 |
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg mit Ihrer Entscheidung.
Beste Grüße
Ihr Marcus K. Reif
Hinweis: Dies ist ein Beitrag von einem Personaler für Personaler und keine Rechtsberatung. In Rechtsfragen wenden Sie sich gerne an einen Arbeitsrechtsanwalt Ihres Vertrauens.