Gerade in den letzten Tagen ist eine Menge rund um die Blüten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu lesen. Zum einen eine Diskriminierung einer Frau, die eine Absage erhielt und auf ihrem Lebenslauf den Vermerk “(-) Ossi” vorfand. Was genau soll man nun zuerst kritisieren? Die Willkür und Dummheit, jemanden aus der ehemaligen DDR nicht einstellen zu wollen oder die Tatsache, dass jemand so blöd ist, diese Dummheit noch mit dem Vermerk auf dem Lebenslauf zu dokumentieren. Beides gleich wichtig, es zu kritisieren. Was ich allerdings viel wichtiger finde und kritisiere, dass nun Politik und Verbände versuchen, das AGG für diesen Fall anzupassen. Also sind wir doch mal ehrlich – das braucht es in der Realität wirklich nicht.
Die nächste Blüte ist die anonyme Bewerbung. Was genau damit erreicht werden soll? Das typische Namen einem Milieu zugeordnet werden können. Ob ausländisch klingende Namen ein großer Vor- oder Nachteil sein mögen, ist auch wieder individuell zu beurteilen. Aus meiner persönlichen Situation heraus kann ich sagen, dass dies keine Rolle spielt. Aber Frau Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, führt eine Statistik ins Feld, die für ausländisch klingende Namen eine 14 % geringere Chance aufzeigt, zu einem Einstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Bei allen Versuchen, eine Chancengleichheit herzustellen, darf man die Realität nicht vergessen. Die Realität zeigt einen sehr unsorgsamen Umgang mit Persönlichkeitsdaten in sozialen Netzwerken. Wer viel Privates preis gibt, ob Fotos, Ansichten oder Meinungen, feilt an seinem Profil, was das Internet zeigt. Man kann das gut oder schlecht finden, es ist und bleibt aber Realität. Und Unternehmen suchen Personen, die für etwas stehen.
Hier mal Lektüre – Spiegel.de schreibt zum Beispiel:
Pro & Contra Anonymbewerbung. Ich bin ein Niemand – nimm mich!
Diskriminierung: Frau erhält Jobabsage wegen Ossi-Herkunft
Bewerber-Diskriminierung. Tobias wirft Serkan aus dem Rennen
Mal von den individuellen Fällen abgesehen, verrichtet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine ganz vernünftige Arbeit. Als EU-Recht gestartet gab es von allen Seiten der Politik ziemlich alberne Versuche, das bereits rigide ausgelegte Gesetz noch “anzupassen”. Darin sind wir Deutsche ja gut, selbst komplexe Sachverhalte regeln zu wollen.
Beste Grüße
Marcus Reif
Ich halte auch die ganze bestehende Regelung für einen typischen Auswuchs von EU-Bürokratie. Es gibt überhaupt keinen Grund, beim Abschluss von Arbeits- oder Mietverträgen von staatlicher Seite in die Vertragsfreiheit einzugreifen, und schon gar keinen, einen solchen Eingriff per EU-Richtlinie vorzuschreiben.