Der kommunale Finanzausgleich
Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen und die Umverteilung von Mitteln zwischen den Kommunen. Die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs unterscheidet sich zwischen den Ländern sehr stark. So steht es auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunaler_Finanzausgleich
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen trägt nur noch in seltenen Fällen zu einer Finanzierbarkeit und Kostendeckung der Haushalte bei. Der kommunale Finanzausgleich ist deshalb elementar wichtig. In diesem Jahr wollte der hessische Finanzminister Weimar den kommunalen Finanzausgleich um 400 Mio. EUR reduzieren, was zu einem großen Aufschrei bei den Kommunen führte. Dass parallel die gleiche Summe in die U3-Betreuungfinanzierung fließen, wurde ignoriert, was auch nicht ganz falsch ist. Denn die horrende gesetzliche Verpflichtung, dass die Städte die Betreuuung für unter Dreijährige schaffen und finanzieren muss, reißt große Löcher. Im Grunde sind Kommunen nicht mehr finanzierbar und wirtschaftlich.
Der Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich trifft die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen als so genannte Geberländer besonders hart. Im Übrigen ist das Thema gerade in aller Munde, da die drei Länder über eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich nachdenken (F.A.Z. vom 4. Mai 2010: Klage gegen Länderfinanzausgleich rückt näher).
Der Länderfinanzausgleich dient der im Grundgesetz festgeschriebenen Angleichung der Lebensverhältnisse in den Bundesländern. Wirtschaftsstarke Länder sollen die schwachen Länder unterstützen. Von 1999 bis 2009 hat Hessen laut Finanzministerium fast 26 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich entrichtet, gleichzeitig aber knapp 13 Milliarden Euro neue Schulden machen müssen.
Im Grunde sind sich alle Beteiligten einig, dass das System des Lastenausgleichs zwischen den Bundesländern reformiert gehört. Polemisch wird ins Feld geführt, dass sich die drei Geberländer verschulden, damit die Nehmerländer kostenfreie Kindergartenplätze finanzieren können. In Hessen sieht man gerade die fatale Abhängigkeit der Kommunen vom kommunalen Finanzausgleich. Der hängt kausal nicht mit Länderfinanzausgleich zusammen, korreliert aber stark aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Länder.
Das Finanzausgleichsgesetz von 2005 findet man hier: http://bundesrecht.juris.de/finausglg_2005
Die Grafik links zeigt die Geber- und Nehmerländer im Überblick. Grafik ist Wikipedia entnommen und verlinkt auf die Originalgrafik auf wikipedia.org.
Bis zum Jahre 2008 hat Hessen inflationsbereinigt eine schier unglaubliche Summe in Höhe von 53,6 Mrd. EUR in den Länderfinanzausgleich gezahlt. Diese Summe hätte dem Land natürlich viele Dinge ermöglicht. Aber in einer Solidargemeinschaft ist das nur mehr als Recht.
Mehr als Hessen hat übrigens nur Baden-Württemberg eingezahlt.
Das mal ein kleiner Blick in die Welt der Kommunal- und Länderfinanzen.
Beste Grüße
Marcus Reif