Eine variable Vergütung haben immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsvertraglich vereinbart. Diese zusätzlichen Gehaltszahlungen sind variabel, werden also anhand der eigenen Leistung, des Unternehmenserfolgs oder des Bereichs gemessen. Üblich sind Mischformen, die bspw. Unternehmenserfolg und individuelle Performance. Diese fallen unter die Kategorie Leistungsbonus, werden also als Zulage und variable Vergütung gewährt bei Erreichen bestimmter Ziele.
Bei unterjährigem Ausscheiden ist der Bonus immer anteilig auszuzahlen
Die Handhabung bei unterjährigem Ausscheiden wurden in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt. Unternehmen hatten die Regelung der Bonusauszahlung in manchen Fällen zum Nachteil der Mitarbeiter ausgelegt und bspw. gar keinen Bonus ausgezahlt, wenn diese im laufenden Geschäftsjahr kündigten und somit unterjährig ausschieden. Nach der Rechtsprechung der vergangenen Jahre gibt es nun Klarheit bei unterjährigem Ausscheiden. Der Bonus ist immer anteilig auszuzahlen.
Hier ein Beispiel. Eine Mitarbeitergruppe oder ein Mitarbeiter erhalten einen Leistungsbonus. Ihr Geschäfts- und Performance-Jahr geht von Januar bis Dezember. Dieser Mitarbeiter kündigt zum 30.09. Somit besteht ein Anspruch “pro rata temporis”, das Unternehmen zahlt eine anteilige Sonderzahlung in Höhe von 9/12 der vereinbarten Summe. Der Bonus ist durch die Arbeitsleistung bis September anteilig erarbeitet. Es gibt einen Anspruch daran.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg mit Ihrer Entscheidung.
Beste Grüße
Ihr Marcus K. Reif
Hinweis: Dies ist ein Beitrag von einem Personaler für Personaler und keine Rechtsberatung. In Rechtsfragen wenden Sie sich gerne an einen Arbeitsrechtsanwalt Ihres Vertrauens.