Seit Mai 2019 wissen wir, der Winter wird kommen. OK, kleiner Metapherraub bei Game of Thrones. Gemeint ist das Urteil gegen die Deutsche Bank in Portugal, die das EuGH eben im Mai 2019 sprach. Darin heiรt es, dass alle EU-Staaten die Arbeitgeber verpflichten mรผssen, ein โobjektives, verlรคssliches und zugรคngliches System zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten tรคglichen Arbeitszeit einzurichtenโ. Nun hat am 13. September 2022 das Bundesarbeitsgericht ein Urteil รผber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gesprochen. Manche Kommentatoren bezeichneten das Urteil als Paukenschlag. Bisschen weit hergeholt. Wir haben es uns einfach bequem gemacht und auf das nationale Recht zur Arbeitszeiterfassung gewartet, welches aufgrund des oben erwรคhnten EuGH-Urteils hรคtte irgendwann kommen sollen. Und da die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag darauf nicht konkret einging, sondern den ausdrรผcklichen Wunsch nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, einschlieรlich Vertrauensarbeitszeit, formuliert hatte, hatte es kein Arbeitgeber sonderlich eilig mit der Umsetzung einer zu erwartenden Gesetzesรคnderung. Ist ja auch verstรคndlich.
Woher kommt nun das Urteil?
Das Bundesarbeitsgericht wurde mit einer Klage eines Betriebsrats befasst, ob der BR ein Initiativrecht hinsichtlich einer Einfรผhrung einer Arbeitszeiterfassung hat. Das BAG hatte geurteilt, dass dieses Recht nicht besteht. So weit, so gut. Doch in der Urteilsbegrรผndung steckt der so oft bemรผhte Paukenschlag, denn das BAG verneint das Initiativrecht damit, dass der Arbeitgeber ohnehin bereits gesetzlich zur vollstรคndigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet ist.
Wichtig hierbei ist, dass die Urteilsbegrรผndung noch gar nicht schriftlich vorliegt, ergo alle Kommentatoren von "Vertrauensarbeit ist tot" bis hin zur "Renaissance der Stechuhr" vรถllig ohne Urteilsbegrรผndung argumentieren. Und ja, beide Bewertungen kรถnnen zutreffend sein. Nur wissen wir das heute noch nicht. Die zentrale Frage ist nรคmlich, ob eine umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fรผr alle Arbeitgeber gilt โ unabhรคngig von der Anzahl der Arbeitnehmer und unabhรคngig von der Art der Arbeit. Diese zentrale Frage lรคsst sich ohne Kenntnis der Entscheidungsgrรผnde noch nicht beantworten. Vertrauensarbeitszeit ist ja durchaus eine gute Errungenschaft und womรถglich sieht das BAG hier Spielrรคume und schafft fรผr diese den Rahmen fรผr den Gesetzgeber.
Was mรผssen wir tun?
Das vollstรคndige Erfassen von Arbeitszeit muss jetzt natรผrlich kein Killer fรผr New Work und flexible Arbeitsmodelle sein. Jetzt die Renaissance der Stechuhr auszurufen ist nicht angebracht. Wir mรผssen Lรถsungen finden, um modern zu arbeiten, zwischen Homeoffice, Bรผro, Kinderbetreuung, privaten Verpflichtungen, Dienstreise, Fokus- und Kreativarbeit hin und her zu balancieren. Wir sollten trennen zwischen der Gestaltung der Arbeit und der Erfassung der Arbeitszeit.

Wir sollten trennen zwischen der Gestaltung der Arbeit und der Erfassung der Arbeitszeit.
โ Marcus K. Reif
Beim Nachweisgesetz hat der nationale Gesetzgeber allerdings auf die Schriftform bestanden. Hoffen wir, dass dies nicht bei der Arbeitszeiterfassung รคhnliche Anachronismen erzeigt. Nochmals: alle Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ein โobjektives, verlรคssliches und zugรคngliches Systemโ zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten tรคglichen Arbeitszeit einzurichten und zu betreiben. Dabei ist bis dato kein Format vorgegeben, sodass bspw. auch auf Papier, einer Tafel oder in einer Excel-Tabelle Arbeitszeit erfasst werden darf. Niemand ist per se gezwungen, eine Stechuhr zu installieren. Wer diese schon hat, darf sie vermutlich weiterbetreiben. Arbeitszeiterfassung ginge allerdings mit digitalen Tools, wie Apps oder Systeme direkt am PC, effizienter.
In mitbestimmten Unternehmen wird das, wo noch nicht geschehen, zu einer Betriebsvereinbarung fรผhren, um die Ausgestaltung der Zeiterfassung gemeinsam zu regeln. In solch einer BV sind รผblicherweise Details der Arbeitszeiterfassung, einschlieรlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen zur Nutzbarkeit der gewonnenen Daten und einer damit mรถglichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, zu regeln.
Was stรถrt mich an der Situation?
Wir haben jetzt natรผrlich ein Risiko, den Rรผckenwind in Richtung New Work zu verlieren, den wir durch die Pandemie erst erhalten haben. Gerade weil viele von der Stechuhr quatschen und vom Ende der Vertrauensarbeitszeit. Und ja, viele Unternehmen, gerade im tertiรคren Wirtschaftssektor, setzen auf Vertrauensarbeitszeit und viel Flexibilitรคt mit schnellen Entscheidungen, moderner Fรผhrung, kurzen Hierarchien und eben auch Homeoffice. Nun ist eine notwendige (regelmรครige) Kontrolle der Arbeitszeit zu erwarten, die Modelle, die rein auf Vertrauen ausgelegt sind, etwas stressen werden. Bรผrokratie kรถnnte das Ergebnis sein, deren Abbau eigentlich alle inne wohnen haben. Ein Dilemma!
Der Trend der Arbeitswelt geht immer mehr hin zu Flexibilitรคt in allem was wir tun. Die von Arbeitsministern landauf und landab umsorgten gepeinigten Arbeitnehmer gibt es in einem an Talenten knappen Arbeitsmarkt doch kaum noch, zumindest in der Breite. Heute ist jeder Arbeitnehmer ein knappes Gut und agiert als seine eigene Gewerkschaft. Einen probaten Schutz vor Ausbeutung braucht die Arbeitswelt nicht. Jedem, dem die Kultur und die Fรผhrung beim aktuellen Arbeitgeber nicht passt, wird mit Kรผndigung darauf reagieren. Mitarbeiter werden รผberall mit Kusshand genommen. Die Arbeitgeber erkennen doch heute schon, dass Fluktuation ein Killer fรผr die Zukunftsfรคhigkeit ihres Unternehmens ist. Der konzentrische Arbeitnehmermarkt lรคsst grรผรen.
Mich stรถrt das Insinuieren, dass Arbeitgeber im Grundsatz Mitarbeiter ausbeuten, ihnen unbezahlte รberstunden abringen wollen, eine permanente Erreichbarkeit voraussetzen bis hin zu dem Punkt, dass Arbeit von zu Hause keine Performance bringt. Wir sind diese ganzen Argumente รผber jahrelange Diskussionen durchgegangen, kein einziges davon ist empirisch belegbar. Insbesondere nicht, weil die Mitarbeiter das grรถรte und mittlerweile wichtigste Asset geworden sind.
Eine flexible und selbstbestimmte Arbeitswelt sollte entgrenzt sein von starren Arbeitszeiten. Der 8-Stunden-Arbeitstag ist aus der Zeit gefallen. Manche Arbeitgeber reduzieren die Wochenarbeitstage auf vier, dafรผr die Tagesarbeitszeit auf 10 Stunden. Wir lรถsen uns von Kernarbeitszeiten und finden es als Arbeitgeber ok, wenn jemand tagsรผber joggen geht, ins Fitness, Kinder abholt oder einkaufen geht. Diese fluide Flexibilitรคt mit flieรendem รbergang aus Arbeit und Freizeit ist eine Errungenschaft und wird unter New Work subsummiert, so wie auch etliche andere Dinge mit grรถรerer Bedeutung.
Jeder macht wรคhrend der Arbeitszeit mal etwas, was nicht zur Arbeit gehรถrt. Einen Artikel lesen, telefonieren, eine WhatsApp oder eine E-Mail schreiben. All das ist streng genommen keine Arbeitszeit und doch tolerieren Arbeitgeber und Vorgesetzte das, weil das zum Alltag eben dazu gehรถrt. Und weil es jeder macht. Deshalb um jede Minute zu feilschen, die oberhalb der vertraglichen Tagesarbeitszeit liegt und die darunter liegenden nicht zu hinterfragen empfinde ich als unfair. Vertrauensarbeitszeit ist die Antwort darauf, die verschiedenen Interessen und Schwerpunkte aus Arbeit und Privatem unter einen Hut zu bekommen. Wir sollten uns das bewahren!
Wenn ich aber solche Aussagen hรถre, stellen sich mir sรคmtliche Haare zu berge:
โEs sei wichtig, dafรผr zu sorgen, dass Arbeitnehmer durch Manipulation bei der Arbeitszeit nicht um ihren Lohn betrogen werdenโ
โ Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister
Der Mann lebt in den Achtzigern und ihm ist es nicht mal unangenehm, als eben dieser Gestriger zitiert zu werden. Die Unternehmenswirklichkeit ist eine vรถllig andere. Zumindest eine andere als in den Verwaltungen und Behรถrden, bei denen diese Aspekte aber auch schon angekommen sind.
Ich wรผnsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Arbeitszeiterfassung.
Beste Grรผรe
Ihr Marcus K. Reif
