Willkommen auf dem Blog von Marcus K. Reif | Meine Arbeit gibt Ihnen Zeit für Ihre!

Über Gehalt spricht man nicht. Diese Maxime ist seit einigen Jahren unter Beschuss, denn die Nennung von Gehältern oder Gehaltskorridoren in Stellenanzeigen ist eines der Neuerungen, die uns Personaler umtreibt. Gehaltstransparenz kann es meiner Meinung nach nur dort geben, wo starre Gehaltsmodelle existieren, bspw. durch Tarifverträge und bei eingewerteten Stellen. Ich möchte aber auf ein anderes Thema hinaus.

Was möchten Sie verdienen?

In vielen Interviews, als ich die Frage stellte: “was möchten Sie denn verdienen” kamen sehr unklare Antworten, was der Kandidat denn verdienen möchte. Bildlich tanzten die Kandidaten um diese Frage herum, kamen kaum zu klaren Aussagen. Oder schossen eine Summe aus der Hüfte, die besonders klar war. Doch klar war am Ende nicht, was die Kandidaten denn eigentlich unter Gehalt verstehen. Der eine meint damit das Jahresgrundgehalt, der andere packt gedanklich schon variable Anteile oder gar monetäre Benefits mit in die Gehaltsforderung.

Total-Annual-Compensation

Natürlich frage ich in den Interviews nach:

ist das die Total-Annual-Compensation oder das Grundgehalt, zzgl. Bonus?

Personaler denken beim Recruiting in der Logik aus Grundvergütung und variabler Vergütung. Dies sind die individuellen Teile im Arbeitsvertrag. Die monetären und nicht-monetären Gehaltsbestandteile und Benefits darüber hinaus sind ja meist kollektiv und werden individuell nicht gehebelt. So ist es bei der betrieblichen Altersvorsorge, die meist pauschal oder mit einem festen Prozentsatzes des Grundgehalts angespart wird. Oder bei der Firmenwagenrelegung (Car-Allowance), die an sich feste Listenpreise je Hierarchie- oder Funktionsebene vorsehen und zu individuellen lohnsteuerrelevanten Abrechnungen führen, aber in der Regel nicht individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Signing-Bonus

Bei der Berechnung des True-up der Personalberatungen wird übrigens der Signing-Bonus mit berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist das ein einkommensrelevanter Aspekt, da er aber einmalig zum Eintritt gewährt wird, gehört er nicht in die Betrachtung der Total-Annual-Compensation hinein.

Die Infografik in diesem Beitrag können Sie gerne verwenden.

Beste Grüße

Ihr Marcus K. Reif

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