Willkommen auf dem Blog von Marcus K. Reif | Meine Arbeit gibt Ihnen Zeit für Ihre!

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden, auch wenn die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden. Beide Begriffe beziehen sich auf Arbeitszeiten, die über die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten hinausgehen, sind jedoch unterschiedlich definiert:

1. Mehrarbeit:

  • Definition: Mehrarbeit bezeichnet Arbeitszeit, die über die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit hinausgeht. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (ohne Pausen). Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder 8 Stunden pro Werktag beträgt.
  • Bezug zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Mehrarbeit wird vor allem in Zusammenhang mit der Einhaltung der Höchstarbeitszeitregelungen betrachtet. Sie betrifft also die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Grenzen.

2. Überstunden:

  • Definition: Überstunden beziehen sich auf Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Diese kann in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
  • Bezug zur Vereinbarung: Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer z. B. länger als die im Arbeitsvertrag vereinbarten 40 Wochenstunden arbeitet, selbst wenn diese Mehrarbeit noch unter der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bleibt.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

MerkmalÜberstundenMehrarbeit
BezugsgrößeVertraglich oder tariflich geregelte ArbeitszeitGesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit
RegelungIm Arbeits- oder Tarifvertrag definiertIm Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt
Bezahlung/AusgleichMuss vertraglich geregelt sein (z. B. Zuschläge oder Freizeitausgleich)Keine spezielle Regelung, fällt unter die Einhaltung des ArbZG
RelevanzBetriebsintern (individuell oder tariflich geregelt)Gesetzlich begrenzt auf gesundheitlichen Schutz

Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Arbeitet er 45 Stunden in einer Woche, leistet er 5 Stunden Überstunden.
  • Wenn er in einem einzelnen Arbeitstag jedoch mehr als 10 Stunden arbeitet (z. B. 11 Stunden), zählt die 11. Stunde als Mehrarbeit, da sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet.

Fazit:

Überstunden betreffen die vertraglichen Regelungen, während Mehrarbeit auf die gesetzlichen Höchstgrenzen abzielt. Beide Begriffe können parallel auftreten, aber die rechtliche Bewertung und Behandlung ist unterschiedlich. Es ist wichtig, sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch die gesetzlichen Bestimmungen im Blick zu behalten.

Was noch zur Arbeitszeit zählt

In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp.

Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Mitarbeiter damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit.

Mit meinen besten Grüßen

Ihr Marcus K. Reif

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