Willkommen auf dem Blog von Marcus K. Reif | Meine Arbeit gibt Ihnen Zeit für Ihre!

Verfolge natürlich gespannt die gesamte Entwicklung der Piratenpartei, die im Landtagswahlkampf in Hessen 2009 bereits antrat. In der aktuellen publizierten Öffentlichkeit werden die Piraten ambivalent wahrgenommen. Zum einen geht es um ein gutes Ziel, nämlich das der Informationsfreiheit. Nun wird gezerrt und insbesondere auf Twitter und in der Blogosphäre Stimmung gegen die SPD und etwas kleinlauter aber auch gegen die CDU gemacht. Anlass ist das Thema Internetsperren. Auch hier ist das ein ehrenwertes Ziel, denn gesperrt werden soll in erster Linie strafrechtlich relevanter Inhalt, unter anderem wäre das Kinderpornographie. Mal von den Liebhabern dieser krankhaften Lust abgesehen, wird das wohl niemand in vollem Ernst als unredlich beanstanden, wenn Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung von Kinderpornographie installiert werden – technisch wie auch rechtlich.

Und das ruft dann die Piraten auf den Schirm. In Twitter hat einer der Aktiven mir gegenüber etwas von “Abbau der Grundrechte” gefaselt. Mir ist ein Abbau der Grundrechte völlig unbekannt. Die Passagen, die die Piraten meinen könnten, wären das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und vielleicht noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Reduzierung dieser Rechte lehne ich persönlich, aber auch die CDU völlig ab. Mit der vorgenannten Internetsperre hat das auch ziemlich wenig zu tun. Verbreitung von Kinderpornographie, Hetze usw. sind strafrechtlich relevant. Alles, was nicht rechtens ist, wird sowieso nicht von den Grundrechten verteidigt. Also, wo ist der Abbau der Grundrechte?

Auszug aus Wikipedia

Gesetzgebungsverfahren

Entwurf eines Stoppschildes (April 2009), das beim Aufruf gesperrter, als kinderpornografisch indizierter Seiten angezeigt werden könnte. Die Stoppmeldung soll gem. Gesetzentwurf den Nutzer über die Sperrung der Seite, die Gründe hierfür und die Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informieren. Die Ausgestaltung der Stoppmeldung erfolgt durch das Bundeskriminalamt. Zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet schloss die Bundesregierung bereits am 17. April 2009 einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern. Internetangebote sollen von ihnen nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts (BKA) blockiert werden. Das Bundeskriminalamt verweigert eine Veröffentlichung des Vertragstextes gem. dem Informationsfreiheitsgesetz, dies wird mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider begründet.[23] Die technikoffenen Maßnahmen sollen zunächst erfolgen, indem zu sperrende DNS-Namen auf ein Stoppschild mit weiteren Hinweisen umgeleitet werden. In einem weiteren Schritt sollen alle größeren Provider in Deutschland gesetzlich zur Sperrung bestimmter Seiten verpflichtet werden.

Nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrung_von_Webseiten_in_Deutschland

Aber das nur mal am Rande. Die Diskussion ist müßig, hat aber vielleicht einen Vorteil: Politikinteressierte fangen an, Politik zu machen!

Marcus Reif

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