Willkommen auf dem Blog von Marcus K. Reif | Meine Arbeit gibt Ihnen Zeit für Ihre!

Das ist ein gutes Thema – Kosten der Landtagswahl -, insbesondere nach Wahlen, die einen externen Einfluss hatten. Die Südwestpresse hatte in einem Beitrag am 09.03.2011 über die Wahlkampfbudgets der Parteien geschrieben. Habe mir mal diese Wahlkampfbudgets in ein Verhältnis gesetzt mit den erreichten Stimmen, die ich beim Landeswahlleiter Baden-Württemberg entnommen hatte.

Nachfolgend ist dieses Verhältnis dargestellt mit den Kosten pro Wählerstimme.

Die Wahlkampfbudgets:

Partei Budget Stimmen Cost-per-Vote
CDU 2.000.000,- EUR 1.942.404 1,03 EUR
SPD 2.100.000,- EUR 1.151.859 1,82 EUR
Grüne 700.000,- EUR 1.205.508 0,58 EUR
FDP 850.000,- EUR 262.520 3,24 EUR
Die Linke 750.000,- EUR 139.606 5,37 EUR

Diagramm mit Kosten pro Stimme, sortiert nach Anzahl der meisten Stimmen:

Was genau liest man daraus? Unterhalb habe ich die jährliche Parteienfinanzierung dargestellt. Für die ersten 4 Mio. Wählerstimmen erhalten die Parteien einen Beitrag von 0,85 EUR/Stimme. Keine Partei hatte mehr als 4 Mio. Stimmen erreicht, so gesehen sind 0,85 EUR der ökonomische Break-even-Point. Alle Beträge unterhalb entsprechen einem Gewinn für die Parteien, alles darüber bedeutet ein ökonomischer Verlust. Dies nur zur Erläuterung, weshalb dieser Betrag genannt ist, denn Parteien sind keine wirtschaftlich Tätigen.

Die einzige Partei, die im Grunde noch was raus bekommt, sind die Grünen. Geringeres Wahlkampfbudget, hoher Anteil an erreichten Stimmen, hoher Anteil an staatlicher Teilfinanzierung (= 1.024.681,80 EUR) führt zu einem Netto-Ergebnis von +325.000,- EUR. Und sie stellen den Ministerpräsidenten.

Bei Landtagswahlen gilt die 5 %-Hürde. Wichtig für die Beurteilung der Kosten ist die staatliche Parteienfinanzierung, die neben den Mitgliedsbeiträgen auch die Erfolge bei Wahlen berücksichtigt. Hier ein Auszug:

Eine Partei erhält jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung:

  1. 0,70 EUR für jede für ihre jeweilige Liste bei der jeweils letzten Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl abgegebene gültige Stimme, sofern sie bei dieser Wahl mindestens 0,5 % (Europa- oder Bundestagswahl) bzw. mindestens 1,0 % (Landtagswahl) der für die Listen insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
  2. 0,70 EUR für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war und sie bei dieser Wahl mindestens 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
  3. 0,38 EUR für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 EUR je natürliche Person berücksichtigt.

Abweichend von den Nummern 1 und 2 erhalten Parteien für die von ihnen jeweils so erzielten ersten vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 EUR je Stimme.

Quelle: wahlrecht.de | Parteienfinanzierung

Beste Grüße

Marcus Reif

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